Das SEPA-Lastschriftmandat ist ein verpflichtender Bestandteil des Dienstradleasing-Prozesses. Es ermöglicht die ordnungsgemäße Abwicklung der Zahlungen zwischen Arbeitgeber und Leasinggeber. Dieser Artikel erklärt, warum das Mandat erforderlich ist und wie es genutzt wird.
Warum ist das SEPA-Mandat notwendig?
- Dienstrad-Leasing ist ein gewerbliches Leasingmodell.
- Der Arbeitgeber ist Vertragspartner des Leasinggebers und ermächtigt diesen durch das SEPA-Mandat, die Leasingraten vom Geschäftskonto einzuziehen.
- Die Einzüge werden anschließend über die Gehaltsabrechnung an den Arbeitnehmer weitergegeben (Gehaltsumwandlung), sofern im Dienstleistungsvertrag nicht anders geregelt.
Was wird über das SEPA-Mandat abgerechnet?
- Leasingraten für alle aktiven Einzelleasingverträge
- Versicherungs- und Servicepakete
- Eventuelle Arbeitgeberzuschüsse oder Zusatzleistungen
Wie wird das SEPA-Mandat erteilt?
- Das Mandat wird zusammen mit dem Rahmenleasingvertrag (RLV) und dem Dienstleistungsvertrag (DLV) ausgefüllt.
- Es muss von einer vertretungsberechtigten Person des Unternehmens unterschrieben werden.
- Die Rücksendung erfolgt per Scan an:
E-Mail: rlv@bikeleasing.at
Wichtige Hinweise
- Ohne gültiges SEPA-Mandat kann kein Leasingvertrag aktiviert werden.
- Änderungen der Bankverbindung müssen schriftlich mitgeteilt werden. E-Mail: rlv@bikeleasing.at
FAQ / Zusätzliche Hinweise
- Warum muss der Arbeitgeber zahlen, wenn der Arbeitnehmer die Raten übernimmt?
Weil der Leasingvertrag zwischen Arbeitgeber und Leasinggeber geschlossen wird. Die Weitergabe an den Arbeitnehmer erfolgt intern über die Gehaltsabrechnung. - Kann das SEPA-Mandat auch für ein Privatkonto erteilt werden?
Nein, es muss ein Geschäftskonto des Arbeitgebers sein.