Eine Umfirmierung umfasst Änderungen der Rechtsform, Fusionen, Inhaberwechsel oder Abspaltungen. Diese Anpassungen müssen dem Bikeleasing-Service gemeldet werden, da sie Auswirkungen auf den Rahmenleasingvertrag haben können.
Was gilt als Umfirmierung?
- Änderung der Rechtsform (z. B. von e.K. zu GmbH)
- Verschmelzungen oder Fusionierungen
- Inhaberwechsel
- Abspaltungen
Vorgehensweise bei Umfirmierung
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Frühzeitige Meldung:
Hier geht es direkt zur Anfrage: FormularAlternativ per E-Mail an: umschreibung@bikeleasing.at
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Folgende Angaben machen:
- Alle relevanten Änderungen an den Unternehmensdaten
- Nachweis durch offizielles Dokument (z. B. Firmenbuchauszug)
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Prüfung durch den Bikeleasing-Service:
Wir prüfen, ob ein neuer Rahmenleasingvertrag erforderlich ist.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
Was passiert bei einem Inhaberwechsel?
Auch hier muss eine Meldung an umschreibung@bikeleasing.at erfolgen. Bitte fügen Sie einen offiziellen Nachweis bei.
Kann ich den bestehenden Rahmenleasingvertrag behalten?
Das hängt vom Haftungswechsel ab. Bikeleasing prüft den Sachverhalt mit der Leasinggesellschaft und informiert Sie über das weitere Vorgehen.
Was ist bei einer Fusion zu beachten?
Bei Fusionen muss ebenfalls geprüft werden, ob ein neuer Rahmenleasingvertrag notwendig ist.