Ein Inhaberwechsel ist eine wesentliche Änderung in der Unternehmensstruktur und muss Bikeleasing gemeldet werden. Diese Anpassung kann Auswirkungen auf bestehende Leasingverträge haben und erfordert eine Prüfung durch die Leasinggesellschaft.
Was gilt als Inhaberwechsel?
- Wechsel des Unternehmensinhabers
- Übertragung der Unternehmensanteile auf eine andere Person
Vorgehensweise bei Inhaberwechsel
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Frühzeitige Meldung:
Informieren Sie Bikeleasing so früh wie möglich. - E-Mail senden an: umschreibung@bikeleasing.at
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Folgende Angaben machen:
- Firmenname und Firmencode
- Datum des Inhaberwechsels
- Nachweis durch offizielles Dokument (z. B. Firmenbuchauszug)
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Prüfung durch Bikeleasing:
Wir prüfen, ob ein neuer Rahmenleasingvertrag erforderlich ist.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
Warum ist die Meldung notwendig?
Ein Inhaberwechsel kann Haftungsfragen betreffen. Daher muss geprüft werden, ob bestehende Verträge angepasst oder neu abgeschlossen werden müssen.
Kann ich die Änderung selbst im Portal vornehmen?
Nein, die Meldung muss schriftlich erfolgen.
Was passiert, wenn ich den Inhaberwechsel nicht melde?
Es kann zu Problemen bei der Vertragsabwicklung und Rechnungsstellung kommen.