Gesellschaftsveränderungen wie Umfirmierungen, Fusionen, Inhaberwechsel oder Abspaltungen können Auswirkungen auf bestehende Leasingverträge haben. Damit die Vertragsabwicklung reibungslos funktioniert, müssen diese Änderungen frühzeitig an den Bikeleasing-Service gemeldet werden.
Welche Veränderungen müssen gemeldet werden?
- Änderung der Rechtsform (z. B. von e.K. zu GmbH)
- Fusionen oder Verschmelzungen
- Inhaberwechsel
- Abspaltungen
Vorgehensweise bei Gesellschaftsveränderungen
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Frühzeitige Meldung:
Hier geht es direkt zur Anfrage: FormularAlternativ per E-Mail an: umschreibung@bikeleasing.at
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Folgende Angaben machen:
- Firmenname und Firmencode
- Art der Veränderung (Umfirmierung, Fusion, Inhaberwechsel etc.)
- Datum der Änderung
- Nachweis durch offizielles Dokument (z. B. Firmenbuchauszug)
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Prüfung durch den Bikeleasing-Service:
Wir prüfen, ob ein neuer Rahmenleasingvertrag erforderlich ist.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
Warum ist die Meldung notwendig?
Gesellschaftsveränderungen können Haftungsfragen betreffen. Daher muss geprüft werden, ob bestehende Verträge angepasst oder neu abgeschlossen werden müssen.
Was passiert bei einer Fusion?
Bei Fusionen wird geprüft, ob ein neuer Rahmenleasingvertrag erforderlich ist. Die Leasingbank muss ebenfalls informiert werden.
Kann ich die Änderung selbst im Portal vornehmen?
Nein, die Meldung muss schriftlich erfolgen.