Bei Bikeleasing sind Diensträder während der Leasinglaufzeit umfassend abgesichert. Dieser Artikel erklärt kurz und verständlich die Komfort-Versicherung, die Verschleißversicherung, das Inspektionspaket sowie die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV).
Komfort-Versicherung (Pflicht)
- Geltungsbereich: Weltweit.
- Kosten: Prämie abhängig vom Kaufpreis des Rades, Beginn ab 5,90 € netto/Monat (siehe Tabelle unten)
- Besonderheit: Bei Diebstahl und vergleichbaren Fällen kann bei Neubeschaffung binnen 12 Monaten ein Rabatt von 50% der zuvor gezahlten Netto-Leasingraten (ohne Nebenleistungen) auf den Bruttokaufpreis des neuen Rades gewährt werden (Voraussetzungen: keine Obliegenheitsverletzung, Kaufpreis des neuen Rades ≥ 70% des entwendeten Rades; keine Auszahlung an den Nutzer).
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Mobilitätsgarantie: Transport fahruntüchtiger Räder bis 150 € je Schadensfall (privat organisiert bis max. 50 €); Leihrad bis 25 €/Tag für max. 14 Tage (mit Mietvertrag).
Verschleißversicherung (optional)
- Budget je Kaufpreis:
- bis 5.000 € brutto: 200 € netto
- 5.001–10.000 € brutto: 250 € netto
- 10.001–15.000 € brutto: 300 € netto
- ab 01.02.2026: keine jährliche Höchstentschädigungsgrenze (gilt über die Laufzeit bis zur Höhe des Kaufpreises)
- Kosten: Prämie abhängig vom Kaufpreis des Rades, Beginn ab 5,90 € netto/Monat (siehe Tabelle unten)
- Abwicklung: Reparatur ausschließlich über einen Bikeleasing-Partnerhändler; Einreichung durch den Händler.
Prämienübersicht Komfort und Verschleiß
Inspektionspaket (optional)
- Leistungsumfang: Inspektionscodes zur Einlösung bei Partnerhändlern – je Code bis 70 €.
- Gültigkeit je Vertragsstand:
- Verträge ab 01.07.2025 (neuer Stand): 3 Codes (36 Monate) bzw. 4 Codes (48 Monate), jeweils 12 Monate gültig.
- Ältere Verträge oder Arbeitgeber ohne neuen Stand: 2 Codes (36 Monate) bzw. 3 Codes (48 Monate), jeweils 18 Monate gültig.
- Kosten: je nach Stand 4 € oder 6 € pro Monat.
- Hinweis: Keine Verlängerung abgelaufener Codes
Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV)
- Zweck: Absicherung des Arbeitgebers bei Störfällen mit Mitarbeitern (z. B. Langzeiterkrankung, Elternzeit inkl. Mutterschutz, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Erwerbsunfähigkeit, Todesfall).
- Durchführung: Je nach Fall Radrückgabe (vorzeitige Vertragsbeendigung) oder Ablöse durch den Radnutzer. Weitere Option bei Elternkarenz: Ratenerstattung bis max. 18 Monate möglich.
- Meldung erfolgt immer durch den Arbeitgeber.
- Finanzierung: In der Leasingrate enthalten (Hierunter ist die Gesamtrate zu verstehen, die von der Leasinggesellschaft beim Leasingnehmer (Arbeitgeber) eingezogen wird.
Weiterführende Informationen und Links
- Versicherungskatalog: Versicherungs- und Servicehandbuch
Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.