Ein Dienstrad ist ein Leasinggegenstand mit fester Vertragslaufzeit. Ein regulärer Tausch während der Laufzeit ist daher nicht vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Tausch jedoch dennoch durchgeführt werden.
Voraussetzungen
- Zustimmung des Händlers: Der ursprünglich ausliefernde Bikeleasing-Partnerhändler kann dem Tausch aus Kulanz zustimmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
- Identischer Kaufpreis: Der Kaufpreis des aktuellen Rads und des gewünschten Tauschrads muss auf den Cent genau identisch sein. Preisabweichungen können nicht akzeptiert werden.
So läuft der Tausch ab
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Klärung mit dem Fachhändler
Der Tausch wird zunächst direkt mit dem ausliefernden Partnerhändler besprochen. Erst wenn der Händler dem Austausch zustimmt, kann der Prozess fortgesetzt werden. -
Meldung des Tauschs an den Bikeleasing-Service
Nach Einigung informiert der Partnerhändler den Bikeleasing-Service schriftlich über den geplanten Tausch.E-Mail-Adresse für die Meldung: fachhandel@bikeleasing.at.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Vertragsnummer
- Marke
- Modell
- Farbe
- Rahmengröße
- Rahmennummer
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Unterschrift und Rücksendung der Dokumente
Nach Eingang der Meldung erstellt der Bikeleasing-Service eine neue Übernahmebestätigung, die sowohl vom Händler als auch vom Nutzer unterschrieben werden muss. Das vollständig unterzeichnete Dokument wird anschließend an den Bikeleasing-Service zurückgesendet. Erst nach Prüfung und Freigabe durch den Bikeleasing-Service gilt der Tausch als verbindlich.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
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Kann ich das Rad aus gesundheitlichen Gründen tauschen?
Ja, wenn der Händler zustimmt und der Kaufpreis identisch ist. -
Kann ich ein Upgrade machen?
Nein, ein Upgrade oder Umbau ist nicht zulässig. Nur gleichwertige Räder können getauscht werden. -
Wer trägt die Kosten?
Der Tausch erfolgt ausschließlich als Kulanzleistung des Händlers. Der Bikeleasing-Service berechnet keine zusätzlichen Gebühren.