Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.
Die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung (kurz AGAV genannt) ist eine spezielle Versicherung für Arbeitgeber, die im Bikeleasing-Paket bereits enthalten ist. Sie schützt Unternehmen vor finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit einem geleasten Dienstrad, wenn eine beschäftigte Person unerwartet ausfällt – zum Beispiel durch Langzeiterkrankung, Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Todesfall, Elternkarenz oder Erwerbsunfähigkeit. Die Arbeitgeber-Ausfallversicherung übernimmt in solchen Fällen entweder die offenen Leasingraten oder ermöglicht eine unkomplizierte Vertragsauflösung. Für das Unternehmen entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.
Was deckt die AGAV ab?
Pro Mitarbeiter sind bis zu zwei Diensträder abgesichert. Die AGAV greift bei folgenden Ausfallsituationen:
Langzeiterkrankung
Wenn Mitarbeiter länger erkranken und aus der Lohnfortzahlung herausfallen, übernimmt die AGAV die finanziellen Folgen.
Leistung der AGAV
- Erstattung der vereinbarten Gesamtleasingraten ab Wegfall der Lohnfortzahlung
- Maximaler Erstattungsbetrag: 5.000 € pro Dienstrad
- Das Dienstrad bleibt beim Mitarbeiter und kann weiterhin genutzt werden
Elternkarenz & Mutterschutz
Während der Elternkarenz ist eine Entgeltumwandlung nicht möglich. Um diese Phase abzusichern, bietet die AGAV zwei Varianten:
Option A – Leasingraten-Erstattung
- Das Dienstrad bleibt beim Mitarbeiter
- Die geleisteten Leasingraten werden erstattet
- Max. bis zu 18 monatliche Leasingraten
- Der Leasingvertrag läuft weiter
Option B – Radrückgabe
- Das Dienstrad wird vorzeitig zurückgegeben
- Der Leasingvertrag wird beendet
Nicht abgedeckt:
- Der Papamonat
Kündigung & einvernehmliche Auflösung
Wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen – egal ob durch eigene Kündigung, Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Auflösung – sorgt die AGAV für eine unkomplizierte Lösung.
Leistung der AGAV
- Vorzeitige Rücknahme des Dienstrads
- Vertragsbeendigung ohne zusätzliche Kosten
Erwerbsunfähigkeit
Bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen, die eine Arbeitsausübung unmöglich machen, übernimmt die AGAV die notwendige Abwicklung.
Leistung der AGAV
- Vorzeitige Rückgabe des Dienstrads
- Vertragsbeendigung über die Versicherung
- Nachweis über Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit erforderlich
Todesfall
Leistung der AGAV
- Vorzeitige Rücknahme des Dienstrads
- Vertragsbeendigung
- Rückgabe kann durch den Arbeitgeber oder die Angehörigen erfolgen
- Die weitere Abwicklung übernimmt Bikeleasing
So melden Arbeitgeber einen Versicherungsfall
Die Meldung erfolgt immer über das Bikeleasing-Portal:
1. Portal öffnen → Menüpunkt: Arbeitgeber-Ausfallversicherung → Versicherungsfall melden
2. Dienstrad auswählen: Das betroffene Leasingobjekt auswählen.
3. Schadensart angeben: z. B. Kündigung, Erkrankung, Karenz, Todesfall, Erwerbsunfähigkeit.
4. Nachweise hochladen – je nach Versicherungsfall z. B.:
- Kündigung / Auflösungsvereinbarung
- AU-Bescheinigungen
- Karenz- oder Mutterschutznachweise
- Sterbeurkunde
- Rentenbescheid (bei Erwerbsunfähigkeit)
5. Prüfung & Abwicklung durch den Bikeleasing-Service – je nach Fall:
- Versand einer Rücknahmebestätigung
- Organisation der Rückgabe über den Partnerhändler
- Erstattung der Leasingraten durch die Versicherung
6. Information an den Arbeitgeber: Sie erhalten eine Bestätigung zum vorzeitigen Vertragsende oder zur Erstattung.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
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Wer meldet den Versicherungsfall?
Der Arbeitgeber ist meldepflichtig. -
Gibt es eine Frist für die Meldung?
Ja, z. B. bei Langzeiterkrankung spätestens 90 Tage nach Wegfall der Lohnfortzahlung. -
Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?
Der Versicherer kann die Leistung ganz oder teilweise verweigern. -
Kontakt bei Fragen:
E-Mail: agv@bikeleasing.at
Telefon: +43 512 219 32 195 (Mo–Sa, 8–18 Uhr) -
Details zum Leistungsumfang:
Versicherungs- und Servicehandbuch