Elternkarenz und Papamonat können Auswirkungen auf bestehende Dienstradleasing-Verträge haben. Dieser Artikel erklärt, welche Optionen bestehen und wie die Absicherung über die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung funktioniert.
Elternkarenz (inkl. Mutterschutz)
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Meldung durch den Arbeitgeber
- Der Versicherungsfall muss über die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) im Bikeleasing-Portal gemeldet werden.
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Zwei Optionen stehen zur Verfügung:
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Fahrradrückgabe:
Das Dienstrad wird vorzeitig zurückgegeben und der Leasingvertrag beendet. -
Leasingratenerstattung:
Für die Dauer der Elternkarenz (max. 18 Monate) werden die Leasingraten erstattet, der Vertrag bleibt bestehen.
Nach Ablauf der 18 Monate muss der Vertrag regulär weitergeführt werden.
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Fahrradrückgabe:
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Fristen beachten
- Die Meldung sollte unverzüglich nach Beginn der Elternkarenz erfolgen.
Papamonat
- Der Papamonat ist keine Karenz sondern eine gesetzlich geregelte Freistellung mit Kündigungsschutz.
- Er gilt nicht als versichertes Ereignis und ist daher nicht über die Arbeitgeber-Ausfallversicherung abgesichert.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
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Wie melde ich den Ausfall eines Mitarbeiters über die AGAV?
Hier finden Sie den detaillierten Ablauf. -
Was passiert, wenn die Elternkarenz länger als 18 Monate dauert?
Die Versicherung deckt maximal 18 Monate ab. Für darüber hinausgehende Zeit muss eine individuelle Lösung mit dem Arbeitgeber gefunden werden. -
Kann ich während der Elternkarenz ein neues Rad leasen?
Das entscheidet der Arbeitgeber. Für Details wenden Sie sich an die AGAV-Fachabteilung. -
Details zum Leistungsumfang:
Versicherungs- und Servicehandbuch.
Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.