Beim Dienstradleasing besteht das Vertragsverhältnis zwischen dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber. Kommt es zur Insolvenz, können keine pauschalen Aussagen getroffen werden – die weitere Vorgehensweise hängt von der Entscheidung des Arbeitgebers oder des Insolvenzverwalters ab.
Details
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Vertragspartner:
Der Arbeitgeber ist der Leasingnehmer und damit Vertragspartner des Leasinggebers. Der Arbeitnehmer ist lediglich Nutzungsberechtigter über den Überlassungsvertrag. -
Prüfung im Einzelfall:
Bei Insolvenz muss direkt mit dem Arbeitgeber oder dem Insolvenzverwalter geklärt werden, ob:- der Vertrag fortgeführt wird,
- eine vorzeitige Rückgabe des Dienstrads erfolgt,
- oder eine Ablöse des Rades möglich ist,
- die Klärung erfolgt zwischen Leasinggesellschaft und Insolvenzverwalter
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Keine automatische Kündigung:
Eine Insolvenz führt nicht automatisch zur Beendigung des Leasingvertrags. Die Entscheidung liegt beim Insolvenzverwalter.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
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Kann ich den Vertrag privat weiterführen?
Nein, eine private Weiterführung des Leasingvertrags ist aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich. -
Welche Optionen gibt es für den Arbeitnehmer?
- Umschreibung, wenn Sie einen neuen Arbeitgeber haben, der Bikeleasing anbietet
- Ablöse, wenn Sie das Rad vorzeitig ablösen wollen