Wenn ein Dienstrad während der Leasinglaufzeit nicht mehr genutzt werden kann, muss der Vertrag nicht zwingend durch eine Ablöse beendet werden. Eine Alternative ist die Umschreibung des Vertrags auf einen anderen Nutzer oder Arbeitgeber. Dieser Artikel erklärt die Voraussetzungen und den Ablauf.
Wann ist eine Umschreibung möglich?
- Bei Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber, der ebenfalls Bikeleasing anbietet oder anbieten möchte.
- Bei Nutzerwechsel innerhalb derselben Firma, oder extern zu einem Nutzer einer anderen Firma.
Voraussetzungen für die Umschreibung
- Der neue Arbeitgeber muss bereits einen Rahmenleasingvertrag mit dem Bikeleasing-Service haben oder einen solchen abschließen.
- Der alte Arbeitgeber muss der Umschreibung zustimmen; dieser ist der Leasingnehmer.
- Externer Wechsel: Bei Umschreibung auf einen neuen Arbeitgeber (Restlaufzeit des Vertrags mindestens 7 Monate).
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Interner Wechsel: Bei internem Nutzerwechsel: Restlaufzeit spielt keine Rolle.
Tipp: Die Vertragsumschreibung sollte vor dem Wechsel des Arbeitgebers geklärt werden.
Ablauf der Umschreibung
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Antrag stellen (Antragssteller im Idealfall der aktuelle Arbeitgeber)
Hier geht es direkt zur Anfrage: Formular
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Alternativ per E-Mail an: umschreibung@bikeleasing.at mit folgenden Daten:
- Vertragsnummer
- Daten des neuen Nutzers (Name, E-Mail-Adresse, Anschrift)
- ggf. Daten des neuen Arbeitgebers
- Datum des Wechsels (jeweils zum 01. eines Monats möglich)
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Alternativ per E-Mail an: umschreibung@bikeleasing.at mit folgenden Daten:
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Prüfung durch Bikeleasing
- Die Vertragsabteilung prüft die Voraussetzungen.
- Bei positivem Ergebnis wird die Umschreibung initiiert.
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Freigabe und Anpassung
- Ein neuer Überlassungsvertrag wird erstellt.
- Versicherungsumfang bleibt bestehen, nur die Kostenübernahme kann sich ändern.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
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Kann ich den Vertrag zu einem anderen Leasing-Dienstleister umschreiben?
Nein, Umschreibungen sind nur innerhalb des Bikeleasing-Service möglich. -
Muss ich private Versicherungen nachweisen?
Nein, der bestehende Versicherungsschutz wird übernommen. -
Wie lange kann rückwirkend umgeschrieben werden?
Eine rückwirkende Vertragsübernahme muss immer geprüft werden, unter bestimmten Voraussetzungen ist diese unter Einhaltung der Fristen bis zu 3 Monate möglich, jedoch nicht über den Jahreswechsel hinaus.