Während der Leasinglaufzeit sind Schäden u. a. durch Sturz, Unfall, Diebstahl oder Verschleiß über die Bikeleasing-Versicherungen abgesichert. Garantie und Gewährleistung betreffen hingegen Mängel, die auf Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Was fällt unter Garantie/Gewährleistung?
Gilt in der Regel für die ersten 24 Monate
- Materialfehler
- Produktionsfehler
- Konstruktionsfehler
- Schäden, bei denen keine versicherte Gefahr zu dem vorliegenden Defekt oder Schaden geführt hat (Schäden ohne Schadenhergang)
- Schäden an elektronischen Bauelementen (z.B. Motor, Akku etc.) bei denen keine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf das Bauelement oder auf das Dienstrad insgesamt eingewirkt hat.
Vorgehensweise bei Garantie- und Gewährleistungsfällen
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Meldung direkt beim Händler
Garantie- und Gewährleistungsfälle werden nicht über Bikeleasing reguliert. Wenden Sie sich an den ausliefernden Fachhändler, der ggf. den Kontakt zum Hersteller aufnimmt. -
Unterlagen bereithalten
- Kaufbeleg (Leasingvertrag)
- Rahmennummer des Rades
- Beschreibung des Mangels
- Fotos des Schadens
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Wenn der Händler nicht mehr existiert
- Suchen Sie einen Servicepartner der Radmarke oder einen Bikeleasing-Partnerhändler, der dieselbe Marke führt.
- Alternativ: Kontaktieren Sie den Hersteller direkt.
Wichtige Hinweise
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Keine Meldung im Bikeleasing-Portal erforderlich
Garantie- und Gewährleistungsfälle sind nicht Teil der Bikeleasing-Versicherung. -
Keine Kostenübernahme durch Bikeleasing
Reparaturen im Rahmen der Herstellergarantie/Gewährleistung sind beim Hersteller/Fachhändler geltend zu machen. -
Versicherung greift nicht bei Herstellungsfehlern
Komfort- und Verschleißversicherung decken nur Schäden durch äußere Einwirkung oder Verschleiß. -
Keine Mobilitätsgarantie
Die Mobilitätsgarantie greift nur bei versicherten Schäden der Bikeleasing Komfort-Versicherung (ausgenommen Diebstahl/Totalschaden).
FAQ
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Was passiert, wenn der Händler insolvent ist?
Wenden Sie sich an einen anderen Bikeleasing-Partnerhändler oder direkt an den Hersteller. -
Kann ich die Rechnung bei Bikeleasing einreichen?
Nein, Garantie- und Gewährleistungsfälle werden nicht über Bikeleasing abgerechnet. -
Weitere Informationen:
Details zu Versicherungsleistungen finden Sie im Artikel:
Überblick über Versicherungen