Die Teilnahme am Dienstrad-Leasing ist an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gebunden. Dieser Artikel erklärt, was passiert, wenn ein Mitarbeiter während der Leasinglaufzeit in Pension geht.
Grundsätzliche Regelung
- Dienstrad-Leasing ist ein gewerbliches Leasingmodell.
- Voraussetzung für die Nutzung ist ein aktives Arbeitsverhältnis, da der Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht.
Was passiert bei Pensionierung?
- Geht ein Mitarbeiter während der Leasinglaufzeit in Pension, muss mit dem Arbeitgeber gemeinsam geklärt werden, wie mit dem Vertrag verfahren wird.
- Eine vorzeitige Rückgabe über die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung ist nicht möglich.
- Mögliche Optionen sind:
- Umschreibung des Vertrags auf einen anderen Mitarbeiter
- Vorzeitige Ablöse des Rades durch den Nutzer (Kaufangebot anfordern)
Empfohlene Vorgehensweise
- Kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig, um eine Lösung zu finden.
- Bei Ablösewunsch: Angebot über das Bikeleasing-Portal oder per E-Mail an abloese@bikeleasing.at anfordern.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
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Kann ich das Rad in der Pension weiterleasen?
Nein, wir bieten kein Privatleasing an. Wenn Sie das Fahrrad bei Pensionsantritt behalten möchten, muss dieses durch eine vorzeitige Ablöse erworben werden. -
Gibt es eine automatische Vertragsbeendigung bei Pension?
Nein, der Vertrag läuft regulär weiter, bis eine Umschreibung oder Ablöse erfolgt.