Es gibt Personengruppen, bei denen im Zusammenhang mit dem Dienstrad-Leasing Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Dieser Artikel erklärt, wie die Teilnahme für z. B. Auszubildende geregelt ist und welche Punkte Arbeitgeber beachten sollten.
Grundsätzliche Regelung
Wenn der Arbeitgeber Bikeleasing anbietet, kann er grundsätzlich allen Mitarbeitern die Teilnahme ermöglichen. Der Arbeitgeber sollte wissen, dass zum Beispiel die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) in einigen Fällen nicht genutzt werden kann und er die Leasingraten bis zum Ende der Laufzeit weiterzahlen muss.
Warum sind Auszubildende eingeschränkt?
- Die Leasinglaufzeit beträgt 36 oder 48 Monate.
- Bei Auszubildenden besteht ein erhöhtes Risiko, dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Leasinglaufzeit endet.
- Dadurch kann die Einhaltung der Vertragsbedingungen nicht gewährleistet werden -> die AGAV greift nicht.
Entscheidung liegt beim Arbeitgeber
- Der Arbeitgeber ist Entscheidungsträger und kann Ausnahmen zulassen.
- Wir empfehlen, diese Entscheidung intern zu dokumentieren.
Welche weiteren Personengruppen sind eingeschränkt?
- Mitarbeiter in Probezeit
- Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag
- Mitarbeiter mit Lohnpfändung/Abtretung des Lohns
- Mitarbeiter, die innerhalb der Leasinglaufzeit in Pension gehen
FAQ / Zusätzliche Hinweise
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Dürfen eingeschränkte Personengruppen leasen?
Ja, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich erlaubt. Es wird jedoch nicht empfohlen, da die Arbeitgeber-Ausfallversicherung nicht greift. -
Wo kann ich die Vorgaben meines Arbeitgebers einsehen?
Im Bikeleasing-Portal unter „Informationen“ → „Mein Arbeitgeber“.