Das Dienstrad-Leasing ermöglicht es, ein Fahrrad über den Arbeitgeber zu leasen und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen. Die monatliche Belastung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir hier im Detail erläutern.
Leasingfaktor
- Der Leasingfaktor ist eine feste Größe zur Berechnung der Leasingrate.
- Er wird zu Beginn des Einzelleasingvertrags festgelegt und orientiert sich am Zinsmarkt.
- Grundlage: Kaufpreis des Fahrrads inkl. Zubehör × Leasingfaktor = monatliche Leasingrate (ohne Versicherungen).
Gehaltsumwandlung
- Bei der Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts für die Leasingrate verwendet.
- Vorteil: Für diesen Teil fallen keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an.
- Ziel: Reduzierung der Steuerlast und Sozialabgaben.
Geldwerter Vorteil
- Während der Leasinglaufzeit ist die private Nutzung steuerfrei.
- Beim Kauf des Rades am Ende der Laufzeit entsteht ein geldwerter Vorteil, der über die Gehaltsabrechnung gemäß den jeweils gültigen Lohnsteuerrichtlinien versteuert wird. Beim Kauf am Ende der Laufzeit kommt zusätzlich der Restwert hinzu: 5 % bei 48 Monaten oder 10 % bei 36 Monaten.
Leasingrate und Nettobelastung berechnen
Die Leasingrate ist die Basis, aber entscheidend ist die Nettobelastung, also der Betrag, der Ihr Nettogehalt tatsächlich reduziert.
- Leasingrate = Kaufpreis inkl. Zubehör × Leasingfaktor
- Gehaltsumwandlung = Bruttobetrag, der vom Gehalt abgezogen wird
- Nettobelastung = Gehaltsumwandlung minus Steuer- und Sozialabgabenersparnis
Für eine Musterberechnung steht Ihnen unser Leasingrechner zur Verfügung. Für genauere Angaben wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.