Die Vertragslaufzeit legt fest, wie lange ein Dienstrad geleast wird. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Leasingvertrags und beeinflusst die monatlichen Raten sowie die Optionen am Ende der Laufzeit. Dieser Artikel erklärt die verfügbaren Laufzeiten und wichtige Punkte, die Sie beachten müssen.
Standard-Laufzeiten
- Es gibt zwei feste Leasinglaufzeiten:
- 36 Monate (3 Jahre)
- 48 Monate (4 Jahre)
- Eine Verkürzung oder Verlängerung der Laufzeit ist nicht möglich.
Start der Vertragslaufzeit
- Der Einzelleasingvertrag beginnt immer am 01. des Folgemonats nach der Radübernahme.
- Beispiel: Abholung am 19.01. → Vertragsbeginn am 01.02.
Ende der Vertragslaufzeit
- Nach Ablauf der Laufzeit haben Sie zwei Optionen:
- Übernahme des Rades (Kauf zum Restwert)
- Rückgabe des Rades an einen Bikeleasing-Partnerhändler
Restwert am Laufzeitende
- Bei 36 Monaten: 10 % vom Bruttokaufpreis
- Bei 48 Monaten: 5 % vom Bruttokaufpreis
- Zusätzlich fällt ein einmaliger steuerlicher Sachbezug an.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
- Kann ich die Laufzeit ändern?
Nein, die Laufzeit ist vertraglich festgelegt und kann nicht angepasst werden. - Gibt es andere Laufzeiten als 36 oder 48 Monate?
Nein, nur diese beiden Laufzeiten sind möglich. - Was passiert, wenn ich das Rad nach Ablauf nicht zurückgebe?
Es wird eine monatliche Nutzungsentschädigung berechnet, bis der Verbleib des Rades geklärt ist.