In diesem Artikel erhalten Sie einen allgemeinen Überblick zum Arbeitnehmerbeitrag im Bikeleasing. Der Arbeitnehmerbeitrag ist grundsätzlich möglich – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss anbietet oder nicht.
Der Artikel ist als Information für HR/Admin gedacht und beschreibt Rahmenbedingungen sowie den typischen Ablauf.
Grundprinzip: Bruttoumwandlung vs. Arbeitnehmerbeitrag
Bruttoumwandlung
Bei der Bruttoumwandlung wird die Leasingrate vom Bruttogehalt/-lohn abgezogen. Dadurch reduziert sich die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Daraus kann sich ein Preisvorteil für Mitarbeiter ergeben.
Arbeitnehmerbeitrag
Beim Arbeitnehmerbeitrag wird die Leasingrate vom Nettogehalt/-lohn abgezogen. Diese Variante kann insbesondere dann relevant sein, wenn eine Bruttoumwandlung (z. B. aufgrund der Entlohnung nahe am Kollektivvertrag) nicht sinnvoll oder nicht möglich ist.
Optional: Arbeitgeberzuschuss
Ihr Unternehmen kann den Arbeitnehmerbeitrag optional durch einen Arbeitgeberzuschuss unterstützen. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss vorgesehen ist, legen Sie als Arbeitgeber fest.
Voraussetzungen (Übersicht)
Die Nutzung ist grundsätzlich für Mitarbeiter vorgesehen, die:
- fest angestellt sind
- einen unbefristeten Dienstvertrag haben
Für die Bruttoumwandlung gilt zusätzlich:
- Mitarbeiter müssen über dem Kollektivvertrag bezahlt werden, damit das Gehalt/der Lohn auch nach Abzug der Leasingrate über dem Mindest-Kollektivvertrag liegt.
Ablauf (typischer Prozess)
Information einholen
Nutzen Sie den Rechner auf der Website, um einen Anhaltspunkt für Leasingrate und mögliche Ersparnis im Vergleich zum Barkauf zu erhalten. Beachten Sie: Der steuerliche Vorteil kann geringer sein, wenn bereits andere Steuervorteile genutzt werden.
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Rücksprache mit HR/Payroll
Prüfen Sie intern, ob für die Person die Bruttoumwandlung oder der Arbeitnehmerbeitrag in Frage kommt und welcher Firmencode genutzt werden soll. Falls ein Arbeitgeberzuschuss vorgesehen ist, klären Sie zusätzlich die interne Abwicklung. -
Registrierung im Portal
Mitarbeiter registrieren sich mit dem Firmencode im Portal und erhalten per E-Mail ihre persönliche Bikeleasing-Nutzer-ID (achtstelliger Code).
Diese Nutzer-ID wird für die Leasinganfrage beim Partnerhändler benötigt (eine pro Person, unabhängig von der Anzahl geleaster Räder). -
Leasinganfrage über Partnerhändler
Mitarbeiter wählen das Wunschfahrrad beim Fachhändler aus. Der Fachhändler stellt die Leasinganfrage (inkl. Unterschrift des/der Mitarbeiter). -
Freigabe & Abholung
Nach Freigabe holen Mitarbeiter das Fahrrad beim Fachhändler ab (Ausweis mitnehmen).
Wichtige Hinweise
- Eine Reduktion des Bruttogehalts/-lohns kann Auswirkungen haben, z. B. auf:
- Geldleistungen der Sozialversicherung (z. B. Wochengeld, Krankengeld)
- Pension
- Mitarbeitervorsorge-Beitrag
- Arbeitslosengeld
- Bei Kauf des Bikes am Ende der Laufzeit kann der geldwerte Vorteil zu versteuern sein (Unterschied zwischen Restbuchwert und Restwert).
- Bei Austritt kann das Fahrrad – je nach Regelung – zurückgegeben oder rausgekauft werden; andernfalls können Ansprüche entstehen.
Weiterführende Informationen und Links
Der Weg zum Wunschrad – so funktioniert Bikeleasing
Versicherungs- und Servicehandbuch