Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.
Wird ein Dienstrad gestohlen, ist eine schnelle und korrekte Meldung entscheidend, um den Versicherungsfall zu regulieren und den Leasingvertrag ordnungsgemäß zu beenden. Dieser Artikel beschreibt die Schritte, die Sie im Falle eines Diebstahls beachten müssen.
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Polizeiliche Meldung
Melden Sie den Diebstahl innerhalb von fünf Werktagen bei der Polizei (Ort, Datum, Rahmennummer, Daten zum Fahrrad).- Sie benötigen einen Polizeibericht oder ein Aktenzeichen.
- Auch eine Online-Anzeige wird akzeptiert, sofern alle relevanten Angaben enthalten sind (Ort, Datum, Rahmennummer, Daten zum Fahrrad).
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Schadenmeldung im Portal
Melden Sie den Diebstahl über das Bikeleasing-Portal:
https://portal.bikeleasing.at/login
- Menüpunkt: Schadenmeldungen
- Option: Schaden melden
- Vertrag auswählen
- Schadenart Diebstahl angeben
- Polizeibericht oder Schadenbilder (z.B. Einbruchsspuren) hochladen
- Angaben zur Sicherung des Rades ergänzen (z. B. Schlossart, Ort der Sicherung, Art der Sicherung).
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Prüfung und Abwicklung
Nach der Meldung prüft die Fachabteilung den Fall.- Nach erfolgter Regulierung durch den Versicherer wird der bestehende Leasingvertrag zum Ende des Schadenmonats vorzeitig beendet.
- Im Anschluss übersendet der Leasinggeber dem Arbeitgeber ein offizielles Schreiben über die Vertragsbeendigung.
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Neues Dienstrad beantragen
Nach Abschluss des Versicherungsfalls können Sie ein neues Dienstrad leasen.
- Sie erhalten eine Gutschrift: 50 % der bisher gezahlten Netto-Leasingraten werden vom Bruttokaufpreis des neuen Rades abgezogen.
Voraussetzungen für eine 50-%-Gutschrift:
- Alle Obliegenheiten gemäß den Versicherungsbedingungen wurden eingehalten und der Versicherer hat den Schaden zu 100 % reguliert.
- Die neue Leasinganfrage erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Schadensregulierung.
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Der Kaufpreis des neuen Rades muss mindestens 70 % des Kaufpreises des entwendeten Rades betragen.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
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Was passiert mit dem bestehenden Leasingvertrag?
Nach der Schadensabwicklung wird der Leasingvertrag aufgrund des Diebstahls vorzeitig beendet. -
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Als Versicherungssumme gilt der im Leasingvertrag genannte Kaufpreis. -
Was passiert, wenn das Rad nicht ordnungsgemäß gesichert war?
Die Versicherung kann die Leistung verweigern oder kürzen, wenn die Sicherungsvorgaben nicht eingehalten wurden.
Das Rad muss mit einem hochwertigen Schloss in Höhe von mind. 48 Euro brutto (UVP) mit dem Rahmen an einem fest verankerten Gegenstand angeschlossen sein. -
Wer leistet, wenn das Rad zusätzlich noch bei einer privaten Hausratversicherung versichert ist?
Unser Versicherer leistet subsidiär, d. h. nachrangig gegenüber anderen bestehenden Versicherungen. Besteht eine private Versicherung (z. B. Hausratversicherung), die ebenfalls für den Schaden eintritt, muss der Schaden auch dort gemeldet werden.