Am Ende der Leasinglaufzeit kann nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber das Dienstrad übernehmen. Dies ist eine Option für Unternehmen, die das Rad weiterhin nutzen oder als Poolrad einsetzen möchten.
Die Übernahme durch den Arbeitgeber erfolgt nach Ablauf des Leasingvertrags und wird direkt über den Bikeleasing-Service abgewickelt. Der Arbeitgeber ist der Leasingnehmer und kann die Übernahme zu einem festgelegten Restwert beantragen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Übernahme
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Übernahme-Entscheidung treffen
- Der Arbeitgeber prüft, ob das Rad in das Firmeneigentum übernommen werden soll.
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Bikeleasing kontaktieren
- Senden Sie eine E-Mail mit der betroffenen Vertragsnummer an:
leasingende@bikeleasing.at
- Senden Sie eine E-Mail mit der betroffenen Vertragsnummer an:
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Angaben bereitstellen
- Vertragsnummer des Einzelleasingvertrags
- Rechnungsanschrift des Unternehmens
- Bankverbindung für den SEPA-Lastschrifteinzug
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Abschluss der Übernahme
- Nach Vertragsende wird der Übernahmepreis automatisch vom Firmenkonto abgebucht.
Kosten und steuerliche Aspekte
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Restwert für Firmenräder:
- 5 % des Bruttokaufpreises bei 48 Monate Laufzeit
- 10 % des Bruttokaufpreises bei 36 Monate Laufzeit
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Steuerliche Behandlung:
- Der Arbeitgeber übernimmt das Rad zu einem nicht endversteuerten Preis in das Firmeneigentum.
- Weitere steuerliche Details klärt der Steuerberater.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
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Kann die Übernahme durch den Arbeitgeber nachträglich beantragt werden?
Ja, solange der Vertrag noch nicht vollständig abgeschlossen ist. -
Gibt es eine Ratenzahlung für den Übernahmepreis?
Nein, der Betrag wird einmalig per SEPA-Lastschrift eingezogen.