Beim Dienstradleasing sind zwei Vertragsarten entscheidend: der Rahmenleasingvertrag und der Dienstleistungsvertrag. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede, Inhalte und warum beide Verträge notwendig sind.
Rahmenleasingvertrag
- Wird zwischen dem Arbeitgeber (Leasingnehmer) und der Leasinggesellschaft (Leasinggeber) geschlossen.
- Regelt die Rahmenbedingungen für alle Einzelleasingverträge, darunter:
- Zahlungsmodalitäten
- Vertragslaufzeiten
- Versicherungen
- Datenschutz
- Voraussetzung: eine positive Bonitätsprüfung und Legitimation des Arbeitgebers.
- Der Rahmenleasingvertrag ist die Basis für die Zusammenarbeit und gilt für alle Diensträder im Unternehmen.
Dienstleistungsvertrag
- Wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Bikeleasing-Service abgeschlossen.
- Enthält die Leasing-Parameter, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter festlegt:
- Anzahl der Räder pro Mitarbeiter
- Preisgrenzen (Mindest- und Maximalwert)
- Verpflichtende Versicherungen
- Händlerauswahl
- Wichtig: Der Dienstleistungsvertrag befreit den Arbeitgeber vom Andienungsrecht der Leasinggesellschaft.
Warum beide Verträge?
- Der Rahmenleasingvertrag regelt die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Leasinggeber.
- Der Dienstleistungsvertrag definiert die operativen Vorgaben für die Nutzung durch Mitarbeiter.
- Zusammen bilden sie die Grundlage für alle Einzelleasingverträge.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
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Was passiert, wenn der RLV gekündigt wird?
Bestehende Einzelleasingverträge laufen bis zum Ende der Leasingdauer weiter. -
Kann der Dienstleistungsvertrag separat gekündigt werden?
Ja, ohne Frist. Neue Leasinganfragen sind dann nicht mehr möglich. -
Wo fordere ich die Vertragsunterlagen an?
Über die Arbeitgeber-Registrierung:
https://bikeleasing.at/arbeitgeber -
Wie funktioniert die Legitimation?
Hier geht es zu den Informationen zur Legitimation im Leasingprozess.